(siehe Download)
Gemäß § 43a Satz 2 EnWG wird die Auslegung des Plans dadurch bewirkt, dass die Dokumente auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde zugänglich gemacht werden. Die Planunterlagen stehen daher in der Zeit
vom 1. bis einschließlich 31. Juli 2024
für die Dauer eines Monats auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern unter
http://wm.regierung-mv.de/pfv-bentwisch-gnewitz
der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.