Oktoberfeuer Ja oder Nein?
Nun ist es wieder soweit, der Oktober steht vor der steht vor der Tür und viele Menschen stellen sich die Frage:
Was darf ich eigentlich verbrennen und was nicht?
Das Umweltministerium appelliert an die Bürgerrinnen und Bürger des Landes Mecklenburg- Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen im Oktober zu verzichten.
Die Erlaubnis zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist rechtlich an strenge Vorgaben geknüpft.
Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.
Wem diese Entsorgungswege nicht möglich oder zumutbar sind, erlaubt die Pflanzenabfalllandesverordnung ein Verbrennen auf privat genutzten Grundstücken in der Zeit vom 1. bis 31. März und 1. bis 31.Oktober, werktags zwei Stunden in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Abfallbehörde genehmigt werden.
Weitere Informationen zum Verbrennen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreisordnungsamtes des Landkreises Rostock oder unter der Telefonnummer 03843 755-0.
Katja Awe-Götzen
Ordnungsamt/SG Gewerbe