Bekanntmachungen zur Schöffenwahl 01.01.2024 - 31.12.2028
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Personen für das Schöffen und Jugendschöffenamt für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028
Die Gemeinden des Amtsbereiches sind verpflichtet, Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen aufzustellen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie benötigt werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Gemeinden wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt Treue zur Verfassung, Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit – und wegen des mitunter anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnisse erwartet.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer Interesse für dieses Schöffenamt hat, kann sich im Amt Rostocker Heide bis zum 31.12.2022 schriftlich bewerben.
Die Bewerbung muss mindestens den Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf/Tätigkeit enthalten. Danach wird die jeweilige Gemeindevertretung mit zwei Drittel Mehrheit über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheiden.
Die bestätigten Vorschlagslisten werden in den Gemeinden eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Nähere Informationen können im Amt Rostocker Heide bei Frau Elke Kleemann erfragt werden (Telefon-Nr. 038201/500-20 oder E-Mail: kleemann@amt-rostocker-heide.de) oder auf unsere Homepage www.amt-rostocker-heide.de :
Elke Kleemann
Leiterin Zentrale Dienste