Der Amtsvorsteher des Amtes Rostocker Heide
hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:
Amt Rostocker Heide
- Der Amtsvorsteher -
Ordnungsamt
Eichenallee 20a
18182 Gelbensande
Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr oder
telefonisch: 038201 – 500 0
038201 - 500 40
038201 - 500 43
per Email: info@amt-rostocker-heide.de
Außerhalb der Bürozeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle zu erstatten:
Landkreis Rostock
Leitstelle Eigenbetrieb Rettungsdienst
August-Bebel-Str.3
18209 Bad Doberan
Telefon: +49 38203-19222
Das Tier ist bei folgender beauftragten Stelle abzuliefern:
Tierhilfe Norddeutschland
Inh. Nadine Gronek
Dorfstraße 24
18246 Klein Sien
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde (Amt Rostocker Heide) anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Behörde.
Gelbensande, den 14.08.2020
Bodo Kaatz
Amtsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung des Amtsvorstehers als Download