Als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner/Bewohnerinnen eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner/Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.
Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
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Wohngeld Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
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Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen
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Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
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Sind Sie Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
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