Barrierefreiheit

Hinweise zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite
www.amt-rostocker-heide.de


Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Amt Rostocker Heide ist bemüht, die Internetseite www.amt-rostocker-heide.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BITVO M-V  in der jeweiligen gültigen Fassung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website (www.amt-rostocker-heide.de) aufgefallen?
Dann können Sie sich gern bei uns melden.

Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20a
18182 Gelbensande
Telefon: 038201/500-20
info@amt-rostocker-heide.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.07.2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.01.2021 überprüft

 

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback und Kontaktaufnahme erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können

  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.

  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen

  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert

  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.

  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

 

Beschwerdeformular nach § 13 LBGG M-V

 

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle

Werderstr. 124, 19055 Schwerin

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

 

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.