Bekanntmachung des Amtes Rostocker Heide – Kartierung gesetzlich geschützter Biotope im Jahr 2025

09.04.2025

Im Jahr 2025 wird die Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen fortgesetzt.

Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohnbaugebäuden betreten und Fotografien anfertigen.

Die beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer können sich durch eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation ausweisen.


Gelbensande, den 09.04.2025

gez. Susanne Dräger
Leitende Verwaltungsbeamtin (LVB) Amt Rostocker Heide