Bekanntmachung des Amtes Rostocker Heide - Kartierung gesetzlich geschützter Biotope im Jahr 2024

29.04.2024

Im Jahr 2024 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen fortgesetzt.

Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohnbaugebäuden betreten und Fotografien anfertigen.

Die beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer können sich durch eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation ausweisen.


Gelbensande, den 29.04.2024

gez. Susanne Dräger
Leitende Verwaltungsbeamtin (LVB) Amt Rostocker Heide