Im Jahr 2024 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen fortgesetzt.
Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohnbaugebäuden betreten und Fotografien anfertigen.
Die beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer können sich durch eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation ausweisen.
Gelbensande, den 29.04.2024
gez. Susanne Dräger
Leitende Verwaltungsbeamtin (LVB) Amt Rostocker Heide
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