Der Amtsausschuss bestellt für die Dauer der Legislaturperiode von 5 Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sie unterliegt aber der allgemeinen Dienstaufsicht des Amtsvorstehers.
Aufgaben:
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Amtsbereich Rostocker Heide beizutragen.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung
von Frauen und Männern
2. Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt
3. ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit