Widerspruch gegen die Datenübermittlung entsprechend dem Bundesmeldegesetz (BMG) (Formulardownload)
Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
Übermittlung an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG)
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften neben den Daten ihrer Mitglieder auch Daten von Familienangehörigen übermittelt werden.
Familienangehörige im Sinne des Gesetzes sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern.
Der betroffene Familienangehörige – nicht das Kirchenmitglied – kann der Datenübermittlung widersprechen.
Übermittlung an Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 BMG)
Das Meldeamt darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Familienname, Vornamen und Adressen erteilen.
Übermittlung zu Alters- und Ehejubiläen (§50 Abs. 2 BMG)
Das Meldeamt darf folgende Daten zur Veröffentlichung mitteilen:
Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums.
Altersjubiläum sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. Und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Ostsee-Zeitung und im Amtsblatt/Mitteilungsblatt.
Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläen nur gemeinsam ausgeübt werden kann, sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich.
Übermittlung an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)
Die Meldebehörde darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift.
Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach § 58 c des Soldatengesetzes (Formulardowload)
Die Meldebehörde übermittelt im März 2025 zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial, dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden, d.h. Personen die 2008 geboren sind.
Für den o.g. Personenkreis besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung.
Bitte verwenden Sie die hier zum Downloaden bereitgestellten entsprechenden Erklärungen (orange Links) diese finden Sie auch auf dieser Homepage unter Formulare und senden Sie diese an das
Amt Rostocker Heide
Einwohnermeldeamt
Eichenallee 20a
18182 Gelbensande.
Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
Birgit Rudat
Mitarbeiterin Einwohnermeldeamt