Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung im Amt Rostocker Heide am 27.03.2025 um 17.00 Uhr
Alle Städte und Gemeinden müssen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Seit November 2024 arbeiten der Dienstleister, die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, und das Amt im Auftrag der Gemeinden an der kommunalen Wärmeplanung. Diese wurde durch die Lenkungsgruppe unterstützt, so dass die Vertreter der Gemeinden und Mitarbeiter der lokalen Energie- und Wohnungswirtschaft laufend Einblick in die Zwischenergebnisse erhielten. Die Einschätzungen, inhaltlichen Zuarbeiten und Hinweise der lokalen Akteure sind sehr wichtig bei der Erstellung des Wärmeplans.
Am 27. März 2025 von 17 bis 18:00 Uhr werden die wichtigsten Ergebnisse im großen Beratungsraum des Amtes Rostocker Heide in Gelbensande von Mitarbeitern der Landgesellschaft vorgestellt. Herzlich eingeladen sind alle Einwohner sowie Haus- und Grundstücksbesitzer des Amtsbereiches.
Was hat nun der einzelne Bürger von der Wärmeplanung und warum könnte eine Teilnahme an der Informationsveranstaltung interessant sein?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune. Wichtigstes Ziel ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Dies bedeutet natürlich nicht, dass jeder einzelne Haushalt eine individuelle Beratung erhalten kann. Aber es soll sich jeder in beschriebenen typischen Fallbeispielen wiederfinden.
Bis 2045 muss die gesamte Wärmeversorgung – sowohl die zentrale über Wärmenetze als auch die private im eigenen Heizungskeller – auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Der Wärmeplan zeigt z.B., wo sich im Amtsbereich geeignete Gebiete für die zentrale Wärmeversorgung befinden. Ob und wann diese Planung umgesetzt wird und Fernwärme genutzt werden muss, bleibt aber weiterhin offen. Die einzelne Gemeinde entscheidet nach Abschluss der Wärmeplanung, wie es weitergeht, z.B. mit weiterführenden Machbarkeitsstudien, Fachplanung, Satzungen usw..
Auf der Informationsveranstaltung werden die wichtigsten Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse, die untersuchten Fokusgebiete und die Karte mit den Eignungsgebieten für die zentrale und dezentrale Wärmeversorgung vorgestellt. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, Verständnisfragen zu stellen, damit Unklarheiten vor Ort geklärt werden können.
Susanne Dräger Dr. Andrea Schüch
Leitende Verwaltungsbeamtin Landgesellschaft M-V mbH
Die Kommunale Wärmeplanung wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Um bis zum Jahr 2045 das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu erreichen, sind alle Städte und Gemeinden bundesweit gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Darin werden die aktuelle Versorgung mit Wärme sowie die Potenziale für erneuerbare Energien analysiert, um eine Strategie für den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen und den lokalen Akteuren eine Orientierung über die potenzielle, zukünftige Wärmeversorgung zu geben.