Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (EG-ULR)

Die in den letzten Jahren steigende Lärmbelastung hat die europäische Union veranlasst, mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.06.2002 erstmalig Vorschriften zur systematischen Erfassung von Lärmbelastungen und zur Erstellung von Lärmaktionsplänen zu erlassen.

Ziel der Richtlinie ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, mit dem schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, ihnen vorgebeugt oder sie vermieden werden.

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ist zuständig für die Erstellung der Lärmkarten. Diese Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem betrachteten Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen, wo Grenzwerte überschritten werden und wie viele Menschen davon betroffen sind. Durch diese Karten werden die Lärmprobleme und deren Ursachen sichtbar gemacht. 

Nach Artikel 8 Absatz 1 der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) waren bereits bis zum 18.07.2008 in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne sowie bis zum 18.07.2013 in einer zweiten Stufe sowie bis zum 18.07.2018 in einer dritten Stufe Lärmaktionspläne aufzustellen. Hier wurden die Lärmpegel entlang der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kfz /Jahr sowie von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr ausgewertet. 

Um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen auch weiterhin zu regeln, sind nun erneut nach Artikel 8 Absatz 5 der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) bis zum 18.07.2024 in einer vierten Stufe neben den bisherigen Straßen weitere Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr kartiert worden. 

Für die kartierten Bereiche sind erneut Lärmaktionspläne für die Hauptverkehrsstraßen durch die jeweilig zuständigen Amtsvorsteher bzw. Bürgermeister/innen aufzustellen bzw. den bereits zum 18.07.2018 in der dritten Stufe erstellten Lärmaktionsplan zu überarbeiten.

In den Lärmaktionsplänen sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu erarbeiten und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion zu stellen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit im Lärmaktionsplan festzuschreiben. Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung reichen Sie bitte bis zum 30.09.2023 schriftlich im Amt Rostocker Heide, Ordnungsamt, Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande ein.

Die Lärmkarten sowie tiefergehende Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des LUNG M-V unter www.lung.mv-regierung.de, Die Lärmkarten können auch persönlich im Amt Rostocker Heide, Zimmer 1.21, eingesehen werden.

Kaja Awe-Götzen
MA Ordnungsamt
Tel.: 038201/500-43